Berufskraftfahrer
Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem BKrFQG
Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet alle Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung müssen Omnibus-Fahrer bis 2013 und Lkw-Fahrer bis 2014 absolviert haben.
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann in fünf Tagesseminaren mit einer Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.
Für Unternehmen bietet es sich auch an, ihre Berufskraftfahrer in einem Kompaktseminar (alle Module in einer Woche) zu schulen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Inhouse-Schulungen weiterzubilden.
Durch Schulungen an Samstagen können sogar die Ausfallzeiten minimiert werden.
Unternehmen und Berufskraftfahrer halten mit den Schulungen die gesetzlichen Anforderungen ein. Aber nicht nur das: Die Berufskraftfahrer lernen bei der Fahrschule-Lange unter anderem, wirtschaftlicher zu fahren, Gefahrensituationen besser zu meistern, Stress zu vermeiden und schwierige Passagiere souverän zu behandeln.
Denken Sie rechtzeitig an die Weiterbildungen Ihrer Berufskraftfahrer und kommen Sie den gesetzlichen Anforderungen des BKrFQG nach. Wir beraten Sie gerne!
Beschleunigte Grundqualifikation - Lkw
Mit dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist im Juli 2006 in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG umgesetzt worden. Sie vereinheitlicht die Ausbildung für Berufskraftfahrer.
Darüber hinaus soll sie zu einem Fahrstil beitragen, der für mehr Sicherheit auf den Straßen, bei gleichzeitig geringerem Kraftstoffverbrauch, sorgt. Sie sollten sich jetzt auf die neuen beschleunigten Anforderungen einstellen. Außerdem werden viele Schulungen gefördert. Wir beraten Sie dazu gerne.
Die Prüfung für Ihre beschleunigte Grundqualifikation legen Sie bei der IHK in
Nürnberg ab. Die Fahrschule-Lange bereitet Sie zielstrebig und eingehend auf
Ihre Prüfung vor.
Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss wissen müssen: die Grundlagen des sicheren und verbrauchsoptimierten Fahrens, rechtliche Rahmenbedingungen Ihres Berufes, Gesundheitsrisiken und wie Sie sich davor schützen. Außerdem erfahren Sie, was Sie zum Unternehmensimage beitragen können.
Inhalte:
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnis
- Praktisches Fahren
Teilnehmerkreis:
Kraftfahrer von Lkw, die nach dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C erworben haben.
Es ist für die Ausbildung keine Fahrerlaubnis nötig!
Hinweis:
Zu den gewerblichen Fahrten im Güterkraftverkehr zählen grundsätzlich alle Fahrten, soweit sie nicht privater Natur sind, die entweder national, grenzüberschreitend oder im Werkverkehr durchgeführt werden. Weitere Ausnahmen entnehmen Sie dem Artikel 2 der EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie und dem §18 der Fahrpersonalverordnung.
Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wer? | Alle LKW-Fahrer, die vor September 2009 ihre Fahrerlaubnis erworben haben (C/CE) |
Dauer | 35 Stunden (á 60 min) Unterricht in Form von eintägigen, mindesten siebenstündigen Schulungen |
Inhalte |
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Nachweis | in Form von Teilnahmebescheinigungen und Eintragung in den Führerschein bis spätestens 10.09.2014 |
Fristen | Start der Weiterbildung sofort. Letzter Termin für die Eintragung bis spätestens 10.09.2014 |
Erneuerung | Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme bzw. jährliche Schulungen von 7 Stunden pro Jahr |

Seminarthemen im Überblick für LKW-Fahrer/-innen
Modul 1: Eco-Training
- Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
- Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
- Technik zur Unterstützung von wirtschaftlichen Fahren
- Analyse der Fahrwiderstände
- Eco-Fahrphilosophie
- Alternative Kraftstoffe
Modul 2: Markt und Image
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
- Tageslenkzeit
- Lenkzeitunterbrechungen
- Tagesruhezeit
- Lenkzeit
- Die neuen Verkehrsregeln
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Modul 5: Ladungssicherung
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
- Berechnung der Nutzlast eine KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
Die Weiterbildungsplanung
Empfehlung für Unternehmer:
Beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung, damit am Ende der 5-Jahres-Frist nicht mehrere oder alle Weiterbildungsbausteine auf einmal absolviert werden müssen - und so ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand in kurzer Zeit auf Sie zukommt!
Kosten sparen:
Wenn gleichzeitig Fahrerlaubnis-Verlängerung und der Weiterbildungsnachweis eingetragen werden, ist nur eine Gebühr fällig (alle 5 Jahre)!
Folgen bei Nichtbeachtung:
Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
- Kostenlose Information und Beratung zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung bei Ihnen vor Ort
- Komplette Übernahme der Weiterbildung in Ausführung und Planung (Fristeneinhaltung)
- Individuelle Schulung aller Module
- Schulungen auch vor Ort ohne Mehrkostenaufwand
- Sofortiger Start aller Module
- Inklusive aller Ausbildungsunterlagen
- Fachlich hochqualifiziertes Personal im Bereich Verkehr, Logistik, Ladungssicherung, Sozialvorschriften und Gesundheit.