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Neuer Bußgeldkatalog 2009

07.01.2009 19:46 von Achim Lange

Verkehrssünder müssen ab dem 01.02.2009 für Bußgelder tiefer in die Tasche greifen.

Hintergrund Bußgelderhöhung ab Februar 2009:
Das Bundeskabinett hat am 21. Mai 2008 den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkataloges mit deutlich höheren Bußgeldern verabschiedet.
Begründung: Trotz jährlich sinkender Unfallzahlen sind immer noch rund 5000 Verkehrstote zu beklagen. Deutlich zuviel für die Bundesregierung.

Schwere Verkehrsverstöße werden härter bestraft
Die Erhöhung soll einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen beitragen. Insbesondere Raser, Drängler, alkoholisierte Fahrer und Drogenkonsumenten werden härter bestraft.

Die Geldbußen wurden allerdings nicht durchgehend erhöht. Vielmehr werden  schwere und vorsätzlich begangene Verkehrsverstöße härter bestraft.

Wann trifft der neue Bußgeldkatalog in Kraft?
Die Änderungen im neuen Bußgeldkatalog treten ab dem 01.02.2009 in Kraft.


Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bußgelder:
 

Der neue Bußgeldkatalog 2009
Tatbestand Alt (EURO) Neu (EURO)

Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

21 - 25 km/h zu schnell

50 80
26 - 30 km/h zu schnell 60 100
31 - 40 km/h zu schnell 100 160
41 - 50 km/h zu schnell 125 200
51 - 60 km/h zu schnell 175 280
61 - 70 km/h zu schnell 300 480
Über 70 km/h zu schnell 425 680
     

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

21 - 25 km/h zu schnell

40 70
26 - 30 km/h zu schnell 50 80
31 - 40 km/h zu schnell 75 120
41 - 50 km/h zu schnell 100 160
51 - 60 km/h zu schnell 150 240
61 - 70 km/h zu schnell 275 440
Über 70 km/h zu schnell 375 600
     

Drängler
Abstand in Metern bei mehr als 80 km/h

weniger als 5/10 v. halben Tacho 40 75
weniger als 4/10 v. halben Tacho 60 100
weniger als 3/10 v. halben Tacho 100 160
weniger als 2/10 v. halben Tacho 150 240
weniger als 1/10 v. halben Tacho 200 320
     

Drängler
Abstand in Metern bei mehr als 130 km/h

weniger als 5/10 v. halben Tacho 60 100
weniger als 4/10 v. halben Tacho 100 180
weniger als 3/10 v. halben Tacho 150 240
weniger als 2/10 v. halben Tacho 200 320
weniger als 1/10 v. halben Tacho 250 400

Beispiel:
Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)

     
Rote Ampel
bei Rot über die Ampel gefahren 50 90
länger als 1 Sekunde 125 200
mit Gefährdung 200 320
mit Sachbeschädigung 200 360
     
Überholen
Überholen mit Gefährdung 50 100
     
Drogen und Alkoholverstöße
erster Verstoß

250 500
zweiter Verstoß 500 1000
dritter Verstoß 750 1500
Null-Promille-Regel für Fahranfänger 125 250
     
Überholverbot
Überholverbot missachtet 75 150
mit Sachbeschädigung 125 200
     
Zebrastreifen
trotz Fußgänger überfahren 50 80
     
Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn
Ein- / Ausfahrten 50 75
Seitenstreifen 100 130
     
Zebrastreifen überfahren
trotz Fußgänger 50 80
Bahnübergang umfahren 450 700
     
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
mit Behinderung/Gefährdung 60/75 100/120
Überholen mit Gefährdung 50 100
Überholverbot missachtet 75 150
- mit Sachbeschädigung 125 200
Vorfahrt missachtet 50 100
     
Illegale Kfz-Rennen
Illegale Kfz Rennen für Teilnehmer 150 400
Illegale Kfz Rennen für Veranstalter 200 500
     
Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Fahrer 40 75
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Halter 200 380
     
Weitere Verstöße
Linksfahren 40 80
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. bei Glätte oder Regen)
50 100
Gegen Rechtsfahrgebot verstoßen
50 80
Überholen mit Gefährdung
50 100
Vorfahrt missachtet 50 100
Seitenstreifen befahren
50 75
Nichteinhalten des Mindestabstandes bei LKW
50 80
Gefährliches Abbiegen
40 70
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren
50 80
     
(Quelle: Bußgeldkatalog des Verkehrsministeriums)

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