Das ändert sich 2018!
03.07.2012 11:41 von Achim Lange
Das ändert sich 2018!
Zum 1. Januar 2018 müssen sich Autofahrer auf eine ganze Reihe neuer Regeln einstellen.
Die wichtigste betrifft Winter- und Ganzjahresreifen: Bei Fahrten in winterlichen Straßenverhältnissen sind ab 1. Januar nur noch neue Reifen mit Schneeflockensymbol zulässig. Reifen allein mit der Kennzeichnung M+S sind aber noch für eine Übergangszeit erlaubt. Es ändern sich außerdem die Typ- und Regionalklassen der Autoversicherungen, was die Versicherung für einige Halter teurer, für andere billiger macht.
Für neue Automodelle, die nach dem 1. September eine neue Typzulassung bekommen, dürfte die Kfz-Steuer ab September kräftig steigen, denn dann ändert sich das bei der Berechnung zugrunde liegende Messverfahren. Schon ab April müssen Neuwagen mit dem automatischen Notruf eCall ausgestattet sein. Und letztlich dürfte 2018 auch eine Entscheidung über Fahrverbote für alte Diesel in Deutschland bringen.
Die Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen werden zum 1. Januar 2018 verschärft. Bislang galt in Deutschland, um der situativen Winterreifenpflicht zu genügen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen entweder Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) oder Winterreifen mit "Alpine"-Symbol (Schneeflocke in stilisiertem Berg) gefahren werden müssen.
Ab 1. Januar 2018 reichen Reifen allein mit M+S-Symbol nicht mehr aus: Dann sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit "Alpine"-Zeichen zulässig. Die Regel gilt nur für Neureifen, die ab diesem Stichtag produziert wurden; M+S-Reifen ohne "Alpine"-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Zweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Ab 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.
Endrohrmessung wird Pflicht
Die wichtigste betrifft Winter- und Ganzjahresreifen: Bei Fahrten in winterlichen Straßenverhältnissen sind ab 1. Januar nur noch neue Reifen mit Schneeflockensymbol zulässig. Reifen allein mit der Kennzeichnung M+S sind aber noch für eine Übergangszeit erlaubt. Es ändern sich außerdem die Typ- und Regionalklassen der Autoversicherungen, was die Versicherung für einige Halter teurer, für andere billiger macht.
Für neue Automodelle, die nach dem 1. September eine neue Typzulassung bekommen, dürfte die Kfz-Steuer ab September kräftig steigen, denn dann ändert sich das bei der Berechnung zugrunde liegende Messverfahren. Schon ab April müssen Neuwagen mit dem automatischen Notruf eCall ausgestattet sein. Und letztlich dürfte 2018 auch eine Entscheidung über Fahrverbote für alte Diesel in Deutschland bringen.
Die Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen werden zum 1. Januar 2018 verschärft. Bislang galt in Deutschland, um der situativen Winterreifenpflicht zu genügen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen entweder Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) oder Winterreifen mit "Alpine"-Symbol (Schneeflocke in stilisiertem Berg) gefahren werden müssen.
Ab 1. Januar 2018 reichen Reifen allein mit M+S-Symbol nicht mehr aus: Dann sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit "Alpine"-Zeichen zulässig. Die Regel gilt nur für Neureifen, die ab diesem Stichtag produziert wurden; M+S-Reifen ohne "Alpine"-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Zweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Ab 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.
Endrohrmessung wird Pflicht
Neu ab Januar 2013